CHECKLISTE

Die gesetzlichen Vorgaben sind nicht immer leicht zu verstehen und führen häufig zu Unklarheiten. Hier können Sie auf einem Blick sehen, welche Dokumente nötig sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Mindestalter erreicht? 

Sie können ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters den Antrag auf die Fahrerlaubnis stellen und mit der Ausbildung beginnen. Bei der BF-17-Fahrerlaubnis also schon mit 16,5 Jahren!

Bescheinigung über Teilnahme an einem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM)
Verschiedene Institutionen (Johanniter, DRK) bieten regelmäßig diese Kurse an. Alternativ ist auch eine Erste-Hilfe-Bescheinigung gültig.

Gültiger Sehtest
Der Sehtest kann bei jedem beliebigen Optiker  gemacht werden. Der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre (§12 Abs. 7 FeV) sein.

Aktuelles Passfoto
Dies können Sie in einem beliebigen Fotogeschäft machen lassen, es muss allerdings biometrisch sein.

Gültiger Personalausweis (Reisepass), Meldebescheinigung 
Ausweisunterlagen müssen gültig sein, mit einem abgelaufenen Ausweis gibt es keinen Führerschein!

Antrag auf Fahrerlaubnis
Den Antrag erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule. Unter Umständen werden noch weitere Unterlagen benötigt (z. B. Anträge für Begleitpersonen bei der BF-17-Ausbildung).