FÜHRERSCHEINKLASSEN

Wir bilden aus:

Fahrzeug Klasse Mindestalter Beschreibung eingeschl. Klassen
A 24 Jahre Der sogenannte Direkteinstieg in die große Motorradklasse mit 24 Jahren. (20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2) A1, A2, AM
A2 18 Jahre Leistungsbeschränkt auf 35 KW. A2 Aufstieg, Erweiterung unter erleichterten Bedingungen. A1, AM
A1 16 Jahre Mindestalter 16 Jahre, max. 125 cm3, max. 11 kW AM
AM 15 Jahre Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm3 und 45 km/h.
B 18 Jahre Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre „Begleitendes Fahren“
Anhänger: max. 750 kg.
Bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
AM und L
B96 18 Jahre Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre „Begleitendes Fahren“
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
(Ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B. Keine Prüfung erforderlich.)
BE 18 Jahre Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre „Begleitendes Fahren“
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.