BF17 FAHRERLAUBNIS

Früh übt sich …

Die Fahranfänger sollen bereits im Alter von 17 Jahren mit einem zugelassenen Begleiter als Beifahrer die vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs üben. Dabei sollen sie Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickeln, damit künftig weniger Jugendliche im Straßenverkehr verunglücken.

Der Ablauf der B17-Ausbildung ähnelt der normalen Fahrschulausbildung, es müssen nur einige Auflagen bzw. Anforderungen beachtet werden, die wir nun kurz erläutern wollen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter bei Antragstellung: 16,5 Jahre.
  • Besondere Einverständniserklärung der Eltern.
  • Angabe der Begleitpersonen (siehe nächster Abschnitt).
  • Jede Begleitperson muss eine Kopie von Führerschein und Personalausweis vorlegen.

Auflagen an die Begleitperson

Die Begleitpersonen …

… müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
… müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
… dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.

Das sollten Sie noch wissen …

  • Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der BF-17-Prüfbescheinigung.
  • Nach der erfolgreichen Prüfung erhalten Sie “nur” eine Prüfbescheinigung, keinen “echten” Führerschein. Diese Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und Österreich gültig.
  • Die Prüfbescheinigung ist bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.
  • Ab dem 18. Geburtstag dürfen Sie ohne Begleitperson fahren, auch wenn der “echte” Führerschein noch nicht abgeholt wurde.